Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen sind für alle von uns getätigten Verkäufe, Werkverträge und Werklieferungsverträge maßgebend, und zwar auch dann, wenn im Einzelfall ein besonderer Hinweis auf sie nicht erfolgt. Einkaufsbedingungen, die unseren Bedingungen ganz oder teilweise widersprechen, erkennen wir nicht an, und zwar auch dann nicht, wenn in Bestellschreiben oder in sonstiger Weise die Konditionen des Käufers als allein gültig hin-gestellt werden.
2. Mündliche Abmachungen
Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen gelten grundsätzlich nur für den Einzelfall und für den jeweils vorgesehenen Zeitraum. Sie werden erst nach Eingang unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Durch Reisende und Vertreter vermittelte Aufträge und sonstige Abmachungen sind erst nach Eingang unserer schriftlichen Bestätigung geordert und für uns rechtsver-bindlich.
3. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern und soweit sie nicht insgesamt oder für bestimmte Bestandteile als fast bezeichnet sind.
4. Mitwirkungspflicht des Käufers, Muster, Qualität
Der Käufer ist verpflichtet, die Brauchbarkeit und Eignung unserer jeweiligen Lieferungen für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck und das Vorliegen der für ihn maßgebenden Kriterien vor dem Einsatz im einzelnen zu untersuchen. Unsere Produkte werden bei uns oder unseren Partnern nach gesicherten Methoden und Erkenntnissen hergestellt. Bei der Beurteilung der Qualität sind die branchenüblichen Toleranzen zu berücksichtigen.
5. Lieferung
a) Allgemeines
Wir sind nur im Rahmen der uns tatsächlich zur Verfügung stehenden Mengen zur Lieferung verpflichtet. Bei Warenmangel sind wir berechtigt. Mengenkürzungen vorzunehmen. Werden in diesem Fall zusätzliche Bezugsquellen in Anspruch genommen und treten dadurch Verteuerungen ein, können wir die Mehrkosten auch bei fester Preisabsprache dem Kaufpreis zuschlagen. Die Ablehnung der Mehrkosten durch den Käufer gibt uns die Rechte nach Ziffer 5f.
b) Liefermenge
Für die Feststellung der Liefermenge ist das bei der Versandstelle ermittelte Gewicht bzw. Volumen maßgebend
c) Transportrisiko
Erfüllungsort für die Lieferung ist die Lieferstelle. Das Transportrisiko für Ware und Transportmittel trägt der Käufer.
d) Preise
Ist die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung mit erhöhtem oder zusätzlichen, gegenüber dem Verkaufspreis zugrunde gegebenen Nebenkosten wie Zölle, Frachten, Abgaben, Steuern und dgl. bzw. erhöhten Arbeitslöhnen und / oder Rohstoffpreisen belastet, so ändert sich der Verkaufspreis entsprechend. Umwegfrachten, Klein-, Hochwasser- oder Eiszuschlägen können dem Preis hinzugerechnet werden.
e) Abnahmeverzug
Verzögert sich die Abnahme durch den Käufer nach vertragsgemäßer Bereitstellung, gehen sämtliche Nachteile und Schäden zu seinem Lasten, soweit der Käufer nicht nachweist, daß diese Nachteile und Schäden auch dann eingetreten wären, wenn er rechtzeitig die Ware abgenommen hätte.
f) Lieferbehinderungen
Höhere Gewalt (z.B. Krieg, Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Arbeitskampf, betriebliche Maßnahmen, Versorgungs- und Transportstörungen, Warenverknappung) sowie andere unvo-hergesehene oder unabwendbare Ereignisse, die der Lieferung - auch soweit unsere Vorlieferanten betroffen sind - verhindern oder erschweren, berechtigen uns zu Preiszuschlägen und / oder zum vollen oder teilweisen Vertragsrücktritt ohne Verpflichtung zum Schadensersatz.
g) Sicherheitsvorschriften
Bei Selbstabholung haftet der Käufer für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und stellt uns insoweit von allen Schadensersatzansprüchen frei. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Transport von Waren liegt allein beim Käufer oder seinen Beauftragten. Der Käufer ist für entsprechende Belehrung seiner Beauftragten verantwortlich.
h) Beanstandungen
Beanstandungen unverpackter Waren sind vor Entladen des Fahrzeuges mit sachlicher Begründung unverzüglich telefonisch oder handschriftlich an uns zu reichen, im übrigen bleibt es bei der Regelung der §377 HGB.
6. Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein, von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. Die Vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens unsererseits entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Verpackung, Transportmittel
Sind dem Verkäufer von uns Transportmittel beigestellt, trägt er bis zu deren Wiedereingang auf der Lieferseite jede Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung dieser Transportmittel, auch in Fällen höherer Gewalt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und uns, bei Hereinnahme von Wechseln und Schecks erst mit der Einlösung, in das Eigentum des Käufers über. Vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen ist der Käufer nur solange berechtigt, unsere Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, zu verarbeiten, zu vermischen oder zu verbrauchen, wie er sich nicht im Zahlungsrückstand befindet. Er darf die Ware weder verpfänden, noch sicherungshalber übereignen. Wird die Ware vermischt , verarbeite oder verbunden, überträgt uns der Käufer zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt das Eigentum an der Vermischung oder dem aus Verarbeitung oder Verbindung entstandenen neuen Produkt anteilig im Verhältnis des Kaufpreises für unsere Ware zum Wert der Vermischung / des neuen Produktes.
Gleichzeitig wird vereinbart, daß der Käufer unser Eigentum un-entgeltlich, jedoch unter Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit für uns verwahrt. Zur Sicherung aller Forderungen tritt der Käufer schon jetzt die Forderung und die Nebenrechte aus dem Weiterverkauf unserer Waren, einer evtl. Vermischung oder des neuen Produktes an uns ab, und zwar in Höhe des von uns berechneten Kaufpreises. Der Käufer wird uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die vollen Beträge der Forderung mitteilen, sowie die Drittschuldner von der Abtretung unterrich-ten. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur solange berechtigt, wie er sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Rückstand befindet. Soweit unsere Forderungen fällig sind, hat er eingezogene Beträge sofort an uns abzuführen. Der Käufer wird uns unverzüglich jeden Zugriff Dritter auf unser Eigentum oder die an uns abgetretenen Forderungen mitteilen und die Dritten auf unsere Rechte hinweisen. Wir werden die uns nach den vorstehenden Absätzen stehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl insoweit freigeben, als deren Wert unseren zu sichernden Forderung um 10% übersteigt.
9. Zahlung
Zahlung hat ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung bzw. zum vereinbarten / angegebenen Termin zu erfolgen. Bei Zahlung durch Überweisung oder Scheck gilt der Tag der Gutschrift des Gegenwertes als Eingangstag; bei Zahlung durch Wechsel der Tag der Einlösung des Wechsels. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Sofern der Käufer nicht ausdrückliche Bestimmungen trifft, kann der Verkäufer eingehende Zahlungen nach seinen Belieben verrechnen. Die Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, oder wegen nicht zweifelsfrei berechtigten Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ist nicht statthaft. Zahlungen dürfen nicht an Reisende oder Vertreter, sondern stets nur unmittelbar an uns erfolgen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist Salzbergen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist Lingen/Ems, sofern der Käufer Vollkaufmann ist. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl auch am Sitz des Käufers zu klagen. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Stand: Januar 2008